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Einrichtungen > Sozialpädagogische Familienhilfe > Hilfe für Familien > Erziehungsbeistandschaft
Was man unter Erziehungsbeistandschaft versteht


Inhalte der Erziehungsbeistandschaft sind Themen wie z.B.

  • Stärkung und Stabilisierung der Persönlichkeit der Kinder / Jugendlichen
     
  • Unterstützung bei der Verselbständigung der Kinder / Jugendlichen
     
  • Begleitung im alltagspraktischen Bereich
     
  • schulische und berufliche Unterstützung und Förderung
     
  • Zusammenarbeit mit Schulen, Schulsozialarbeit und Ausbildungsstätten
     
  • Entwicklung und Gestaltung der Freizeit gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen
     
  • Soziale Integration der Kinder und Jugendlichen im familiären Umfeld und im Gemeinwesen



Die Erziehungsbeistandschaft

  • setzt im unmittelbaren Lebensraum des Kindes und Jugendlichen an - die Kontakte finden sowohl zuhause als auch im jeweiligen Umfeld statt.
     
  • greift die Belastungen, der Kinder und Jugendlichen auf und sucht gemeinsam mit ihnen nach Lösungs- und Veränderungsmöglichkeiten. Die Familie wird in die Arbeit mit einbezogen.
     
  • orientiert sich an den Möglichkeiten und Fähigkeiten der Familie und bietet Hilfe zur Selbsthilfe.



Die Erziehungsbeistandschaft wird nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vom Jugendamt bewilligt und ist für die Familien kostenfrei. Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht.

Wenn Sie noch weitere Fragen zur Erziehungsbeistandschaft haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.


Wenn Sie Erziehungsbeistandschaft beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen BezirkssozialarbeiterInnen beim

Jugendamt Ludwigsburg
im Landratsamt
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141-144-0


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